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Für die werdenden Mütter ist die Ultraschalluntersuchung ein ganz besonderer Termin, weil Sie ihr ungeborenes Kind – vielleicht sogar mehrdimensional – betrachten können.

Doch eigentlich sollen die Screenings keinen emotionalen, sondern einen medizinischen Zweck erfüllen. Beim Ultraschall wird überprüft, ob die fetale Entwicklung altersgerecht verlaufen ist. Außerdem lassen sich bei den regelmäßigen Vorsorgeterminen Auffälligkeiten erkennen, sodass im Bedarfsfall schnell gehandelt werden kann.

Frühe Schwangerschaftswochen

Die erste Ultraschalluntersuchung findet gewöhnlicherweise zum Ende des ersten Schwangerschaftstrimesters (genauer: zwischen der 9. und der 12. Schwangerschaftswoche) statt. Im Rahmen der vaginalen Vorsorgeuntersuchung wird die Schwangerschaft durch einen Facharzt (Gynäkologen) festgestellt. Die Schwangerschaft beginnt mit dem Zeitpunkt der Befruchtung, auch, wenn sich die Berechnung der Schwangerschaftsdauer an der Regelblutung orientiert.

Die Schwangerschaft im Ultraschall begleiten zu lassen hat den Vorteil, dass überprüft werden kann, ob der Embryo (der einige Tage nach der Befruchtung noch als Blastozyste bezeichnet wird) in der Gebärmutter angekommen ist. Somit kann ausgeschlossen werden, dass sich die befruchtete Eizelle außerhalb der Gebärmutter (zum Beispiel im Eileiter) eingenistet hat.

Ferner kann der Frauenarzt bereits in den frühen Schwangerschaftswochen eine Mehrlingsschwangerschaft erkennen. Sogar der Herzschlag des Embryos ist bei der ersten Ultraschalluntersuchung schon zu sehen.Mit seinem technischen Equipment misst der Arzt den Kopfdurchmesser und die Körperlänge des Fötus aus. Die Schätzung des Entbindungstermins leitet sich von den festgestellten Maßen ab.

Zweites Trimester und Ultraschall

Die zweite Ultraschalluntersuchung findet im zweiten Trimester (zwischen SSW 19 und 22) statt. Die Schwangere kann entscheiden, ob sie den Basis-Ultraschall oder die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung nutzen will.

Im Gegensatz zur Basis-Ultraschalluntersuchung erfordert die erweiterte Vorsorgeuntersuchung eine Zusatzqualifikation. Der behandelnde Arzt muss für dieses Vorgehen also fachlich ausgebildet worden sein.

Option 1 – Schwangerschaft im Ultraschall begleiten lassen mit der Basis-Ultraschalluntersuchung:

Bei der Basis-Ultraschalluntersuchung wird überprüft, ob die fetale Anatomie (also die körperliche Entwicklung des Fötus) altersgerecht ist und unauffällig erscheint.
Zu diesem Zweck werden die Größen- und Längenverhältnisse des Oberschenkels, des Kopfs und des Bauches kontrolliert. Zusätzlich überprüft der Gynäkologe die Lage der Plazenta und beurteilt in Abhängigkeit zu den Ergebnissen, ob er weitere Vorkehrungen ergreifen muss.

Option 2 – Schwangerschaftsuntersuchung mit der erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung:

Die erweiterte Basis-Ultraschalluntersuchung fällt ein wenig umfangreicher aus. Beim Hals, dem Kopf, den Hirnkammern und dem Kleinhirn werden Form und Sichtbarkeit geprüft.
Auch das Herz wird in Bezug auf Lage, Größe und Rhythmik untersucht.

Auch die Lunge, der Magen, die Harnblase und die Nieren sollten altersgemäß entwickelt sein. Außerdem führt der Frauenarzt eine Untersuchung der Wirbelsäule und der Bauchwand vor. Im Zuge beider Ultraschall-Alternativen stellt der Arzt außerdem die Fruchtwassermenge fest. Das Geschlecht kann im zweiten Trimester ebenfalls schon sichtbar sein.

Drittes Trimester und Ultraschall

Das Dritt-Trimester-Screening steht zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche an. Hierbei wird überprüft, ob der Fötus ein altersgerechtes Wachstum hat. Die körperliche Entwicklung lässt sich unter anderem an den Maßen des Oberschenkelknochens, des Bauches und des Kopfs nachvollziehen.

Der Herzschlag und die Lage des Kindes werden ebenfalls kontrolliert. Auch die Fruchtwassermenge sowie die Lage und Funktion der Plazenta werden überwacht. Die gesammelten Informationen sind wichtig, um eine erste Einschätzung treffen zu können, wie die Geburt verlaufen kann (Beispiel: Geburt in Beckenendlage).

Der Gynäkologe wird weitere Untersuchungen veranlassen, wenn beim Ultraschall Auffälligkeiten (wie eine Verkalkung der Plazenta, unter- oder überdurchschnittliche Fruchtwassermenge oder Hinweise auf Entwicklungsstörungen) festzustellen sind. Eine weitere Ultraschallbegleitung ist nicht vorgesehen, sofern der Gesamtzustand dem Normbereich entspricht.

Besondere Situationen

In bestimmten Situationen können zusätzliche Ultraschalluntersuchungen erforderlich und/oder sinnvoll sein. Dazu zählen:

Die Risikoschwangerschaft

Risikoschwangerschaften lösen eine Sonderbehandlung und engmaschige Kontrollbesuche aus. Die medizinische Überwachung soll den Gesundheitszustand des Kindes erfassen und bewirken, dass sich die Mutter nicht in ihrer Angst verliert.  Risikoschwangerschaften treten beispielsweise aufgrund von Vorerkrankungen, ab einer gewissen Altersgrenze oder bei Mehrlingsschwangerschaften auf.

Die Mehrlingsschwangerschaft

Allein die Tatsache, dass die Mutter Mehrlinge zur Welt bringt, bedeutet nicht, dass es zwangsläufig zu Komplikationen kommt. Trotzdem treten die schwangerschaftstypischen Komplikationen bei Mehrlingsschwangerschaften häufiger als bei Einzelkindern auf.

So ist es beispielsweise möglich, dass es aufgrund einer unausgewogenen Versorgung zu einer ungleichen Wachstumsverteilung kommt. Der Gynäkologe vergewissert sich durch regelmäßige Ultraschalluntersuchungen davon, dass die Plazenta die Mehrlinge ausreichend versorgt.

Die gehäuften Vorsorgetermine ermöglichen ihm außerdem, früh auf etwaige Auffälligkeiten reagieren zu können. Auch das Risiko einer Frühgeburt ist bei Mehrlingsschwangerschaften stark erhöht, weshalb eine sorgfältige Überwachung dringend zu empfehlen ist.

Der Doppler-Ultraschall

Die Versorgung des Kindes ist wichtig, da die Durchblutung in der Organentwicklung eine entscheidende Rolle spielt. Der Doppelte-Ultraschall ist eine besondere Ultraschalluntersuchung, der den Blutfluss zwischen Gebärmutter, Plazenta und den Blutgefäßen des Kindes misst. Mithilfe dieser Kontrolluntersuchung kann der Arzt bereits ab der 20. Lebenswoche eine Mangelversorgung erkennen.  Zudem wird der Doppelte-Ultraschall beim Verdacht auf eine Schwangerschaftsvergiftung angewandt.

Der Organ-Ultraschall/Feindiagnostik

Der Organ-Ultraschall zur Feindiagnostik ist eine Ergänzung zum Organ-Ultraschall im zweiten Trimester. Bei dieser Vorsorgemaßnahme wird ein hochauflösendes medizinisches Ultraschallgerät gebraucht. Ziel ist es, Auffälligkeiten an den Organen (wie dem Herzen) oder genetische Abweichungen (beispielsweise Hinweise auf das Down-Syndrom) festzustellen.

Viele Fehlbildungen lassen sich bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche erkennen. Die behandelnden Ärzte haben bei dieser Vorsorgeuntersuchung eine besondere Beratungspflicht, da die Ultraschall-Feindiagnostik auch genetische Veränderungen sichtbar machen kann. Es ist also möglich, dass der Ausgang der Untersuchung eine medizinische, psychische und soziale Ausprägung bekommt.

Aufgrund des medizinischen Equipments, das für die Feindiagnostik nötig ist, wird der Doppelte-Ultraschall nicht in allen Praxen durchgeführt. Grundsätzlich reichen die Standard-Ultraschalluntersuchungen aus. Die Feindiagnostik wird nur empfohlen, wenn eine Risikoschwangerschaft vorliegt, auffällige Untersuchungsergebnisse vorliegen sowie der Verdacht einer Fehlbildung oder eines Gendefekts besteht.

3D- und 4D-Ultraschall

Bei dieser Ultraschallmethode werden räumliche Aufnahmen des Ungeborenen erzeugt. Sie sind weniger als medizinisches Hilfsmittel, denn als eine besondere Erinnerung beziehungsweise als „Geschenk“ an die werdenden Mütter zu verstehen.

Fazit

Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind grundsätzlich drei Basis-Ultraschalluntersuchungen (sogenannte Screenings) vorgesehen. Für die Mutter ist das ein hochemotionales Erlebnis, weil sie ihr ungeborenes Kind sehen kann und eine bildliche Erinnerung für später hat. Außerdem stehen die Chancen gut, dass das Geschlecht des Kindes an einem der Termine zu erkennen ist. Das Ziel der Ultraschalluntersuchung liegt aber darin, den Gesundheitszustand des Kindes zu überprüfen und Auffälligkeiten (beispielsweise an den Organen oder in den Körperproportionen) zu erkennen.

Bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf und einer altersgerechten Entwicklung des Ungeborenen reichen die drei regulären Ultraschalltermine aus. Sollte es Hinweise auf Risikofaktoren geben (beispielsweise weil es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt oder weil die Mutter vorerkrankt ist), kann diese Erkenntnis jedoch zusätzliche Screenings nach sich ziehen.

Die Frauen entscheiden selbst, ob sie ihre Schwangerschaft im Ultraschall begleiten lassen wollen. Sie können auch wählen, ob sie bei den Kassenleistungen bleiben möchten oder kostenpflichtige Zusatzangebote (wie den 4D-Ultraschall) in Anspruch nehmen wollen.