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In Zeiten, in denen die Mieten immer weiter steigen, schauen sich immer mehr Menschen nach bezahlbaren Alternativen um. Einfach in einen Schrebergarten zu ziehen, erscheint als praktikable Lösung. Bei den meisten Kleingartenvereinen ist die Pacht vergleichsweise niedrig: Pro Quadratmeter kostet sie im Durchschnitt 18 Cent pro Quadratmeter im Jahr. In einem kleinen Häuschen, umgeben von einer ruhigen, grünen Oase zu leben, ist erstrebenswert.
Doch wie sieht es mit den alltäglichen Annehmlichkeit wie Strom, Wasser, Abwasser und Heizung aus? Wozu eignet sich ein Schwimmschalter und wie funktioniert das Schrebergarten Wohnen möglichst komfortabel, sodass Sie sich langfristig in Ihrem alternativen Zuhause wohlfühlen können? Dürfen Sie überhaupt in einer Schrebergartenparzelle ganzjährig wohnen? Laut Bundeskleingartengesetz ist letzteres eigentlich verboten. Wenn Sie vorhaben, Ihren Wohnsitz in einen Schrebergarten zu verlegen, sollten Sie den Kleingartenverein im Vorfeld um Erlaubnis bitten und das Ganze vertraglich regeln. Es sollte genaustens geklärt sein, was Sie dürfen, und was Sie nicht dürfen.

Stromversorgung im Schrebergarten

Der Anschluss an das öffentliche Stromnetz ist nicht zentral geregelt. Je nach Stadt oder Verein gibt es verschiedene Satzungen hierzu, die Sie sich im Vorfeld durchlesen sollten. In den meisten Fällen wird Strom gestellt und es sind Anschlüsse an das öffentliche Stromnetz vorhanden. Allerdings wird nur eine bestimmte Menge zu bestimmten Zeiten zur Verfügung gestellt. So ist gewährleistet, dass die Kleingartenbesitzer für Tätigkeiten wie Rasenmähen, Heckenpflege mit Elektrogeräten und kleinere Umbauarbeiten eine Stromquelle haben. In vielen Fällen wird der Strom nachts abgeschaltet. Oder aber der Gesamtverbrauch aller Kleingartenparzellen wird auf alle Besitzer umgelegt – so würden die klassischen Nutzer einen Nachteil davontragen.
Oftmals steht jedem Nutzer von Anfang an nur eine gewisse Kilowattzahl für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung. Sie sollten also zusätzlich zur städtischen Versorgung auf eine eigene Stromquelle zugreifen können. Laute Benzin- oder Gasgeneratoren sind fast überall verboten. Viele Kleingartenvereine erlauben kleine Solarzellen mit Stromspeicher, die einen Teil Ihres Strombedarfs decken können. Achten Sie alles in allem darauf, dass Sie sich möglichst energiesparend eindecken. Schauen Sie nach manuellen Gerätschaften (zum Beispiel bei Gartenhandwerkzeug oder Küchenutensilien) oder gasbetriebenen Geräten, wie zum Beispiel nach einem kleinen Gasherd oder -ofen um. Radios und andere elektronische Dinge haben oft Akkus, die sich andernorts aufladen lassen können. Durch all das sparen Sie Strom vor Ort. Bei der Beleuchtung gibt es zahlreiche Möglichkeiten, an solarbetriebene Lampen zu kommen. Achten Sie darauf, dass Sie alles Elektronische möglichst stromsparend anschaffen und klären Sie mit dem Verein ab, was erlaubt ist.

Abwasserentsorgung im Schrebergarten

Laut dem Bundeskleingartengesetz soll ein Schrebergarten so bewirtschaftet werden, dass keine Abwässer anfallen. Definitionsgemäss ist Abwasser all das, was beispielsweise Seifenreste, Fäkalien und andere Stoffe beinhaltet, die nicht ins Grundwasser gelangen sollten. Das meiste Abwasser wird „Grauwasser“ genannt. Abwasser mit Fäkalien aus der Toilette wird als „Schwarzwasser“ bezeichnet. Da im Schrebergarten wohnen in den meisten Fällen nicht gestattet ist oder die Parzellen eben ursprünglich nur zum Gärtnern gedacht sind, ist das Gesetz erst einmal sinnvoll. Wie kann man dann jedoch eine Toilette anschließen? Am besten eignet sich hier – möglichst umweltschonend – eine Komposttoilette. Diese kommt vollständig ohne Wasserspülung aus, die Fäkalien werden durch Rindenmulch oder Stroh aufgenommen und selbstständig kompostiert. Den hier entstandenen Kompost können Sie im Garten auf dem Komposthaufen entsorgen und im Sinne des Gärtnerns dann als Dünger verwenden. Hände waschen oder Spülen gelingt mit einem Extra-Waschbecken, bei dem das hier entstehende Abwasser in einen kleinen Abwassertank geleitet wird. Die kleinen Tanks können im Vereinsheim oder in anderen Haushalten ausgeleert werden. Auch die Abwasserentsorgung muss im Vorfeld immer mit dem Verein abgeklärt werden.

Heizung im Schrebergarten

Wer in einer Parzelle wohnt, der muss auch im Winter zurechtkommen. Neben dem benötigten Warmwasser darf die Heizung nicht fehlen, wenn Sie in der kalten Jahreszeit nicht frieren möchten. Hier sind die Regelungen sehr kompliziert und variieren von Ort zu Ort. Erlaubt ist es normalerweise, einen kleinen Holz- oder Pelletofen mit entsprechendem Abluftrohr zu installieren, wenn dieser regelmäßig von einem Schornsteinfeger abgenommen wird. Auch kleine Elektro- oder Propangasheizugen sind soweit erlaubt. Viele Möglichkeiten, wie offenes Feuer, können gegen die Brandschutzbestimmungen verstoßen. Daher ist, wie bei den anderen Notwendigkeiten auch, die Heizung mit dem Verein abzustimmen, wenn Sie in einem Schrebergarten wohnen. Was zusätzlich in Bezug auf den Wärmehaushalt hilft, ist es, das Gartenhäuschen nachzuisolieren. Auf diese Weise geht die Wärme aus dem Innenraum nicht so leicht verloren.

Integration von Komfort und Nachhaltigkeit

Wenn Sie im Schrebergarten wohnen, müssen Sie bei jeder Notwendigkeit darauf achten, möglichst sparsam zu leben und nachhaltig zu planen. Ein nicht zu unterschätzender Tipp ist etwa, Regenwasser zu sammeln. Dieses können Sie zum Beispiel für den Abwasch, zum Bewässern von Pflanzen, zum Putzen oder sonstigen Tätigkeiten verwenden, bei denen keine Trinkwasserqualität erforderlich ist. Ein Schwimmschalter kann dabei helfen, den jeweiligen Füllstand des Regenwasser-Auffangbehälters zu überprüfen. Im Sinne der Nachhaltigkeit und den geltenden Kleingartenregelungen müssen Sie außerdem bei jeglichen Geräten überlegen, ob diese wirklich benötigt werden und wie sie mit alternativer Energie versorgt werden können. Anstatt eines stromfressenden WLAN-Routers können Sie einen Hotspot über ihr Mobiltelefon verwenden, einen Surfstick verwenden oder WLAN mit eventuellen Nachbarn teilen.

Fazit

Möchten Sie dauerhaft im Schrebergarten wohnen, sind einige Hürden zu nehmen. Gesetzlich ist es nicht einmal erlaubt – Ausnahmen bilden kurze Aufenthalte über die Ferien. Auch können Schrebergartenparzellen nicht als Meldeadressen genutzt werden. Ob und wie lange man im Gartenhäuschen wohnen darf, ist letztendlich Sache des Kleingartenvereins, dem die Grundstücke gehören. Mit diesem muss auch abgesprochen werden, was Sie dann auf dem Grundstück dürfen, und was nicht. Die Schrebergärten sind in den meisten Fällen nur bedingt an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Daher sollten Sie auf eine alternative Stromquelle, wie zum Beispiel Solarzellen, zurückgreifen. Solarlampen mit Speicher sorgen für eine ausreichende Beleuchtung in der Nacht. Auch eine Abwasserentsorgung gibt es nicht. Hier benötigen Sie eine chemische Toilette, die oft nicht erlaubt ist, oder am besten eine Komposttoilette, deren Abfall mit als Dünger genutzt werden kann. Grauwasser kann in einem Abwassertank aufgefangen und woanders entsorgt werden. Besonders abzuklären ist die Art der Heizung. Aus Brandschutzgründen ist nicht alles zulässig, allerdings ist es fast überall erlaubt, einen kleinen Ofen zu installieren.

Gehen Sie nachhaltig mit allem um, was die Umgebung Ihnen bietet. Eine komfortable Art, an Wasser heranzukommen, ist das Auffangen von Regenwasser. Dieses kann zwar nicht als Trinkwasser oder Waschwasser für den Körper benutzt werden, tut aber seinen Zweck für den Abwasch, für das Gießen von Pflanzen, zum Putzen und ähnlichen Tätigkeiten. Ein WLAN-Hotspot vom Handy oder ein Surfstick gibt zusätzlichen Komfort, wenn Sie Zugriff auf das Internet benötigen. Nach Möglichkeit sollte Ihr Lebensstil mit wenig Energie auskommen. Einige Geräte sind manuell betreibbar, denken Sie also darüber nach, ob Sie zum Beispiel eine elektrische Heckenschere, einen elektrischen Dosenöffner und dergleichen benötigen. Und letztlich sind die meisten Gartenhäuschen sehr schlecht gedämmt, was Wärmeisolation angelangt. Hier müssen Sie, um die Hütte wohntauglich zu machen, nachisolieren.